| Für den Wohnbereich gilt, was für die Lebensgemeinschaft überhaupt gilt: wir sollten bestrebt sein, eine Umgebung zu gestalten ohne Barrieren, in der sich niemand benachteiligt fühlt, weder Kinder noch alte oder behinderte Menschen. | |||||||||||||||||||||||||||||
Alle haben ein Recht auf chancengleiche Selbstständigkeit. Ältere und behinderte Menschen möchten dort leben, wo alle leben möchten: in ihrem vertrauten Umfeld. Die Wohnung muß daher sicher, praktisch und komfortabel sein. Komfortabel bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als "barrierefrei" für jede/n. |
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DIN 18025 Teil 1 beinhaltet die Planungsnormen für Rollstuhlbenutzer. Teil 2 dient als generelle Planungsgrundlage für ein barrierefreies Wohnen für alle Menschen. |
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| Wir möchten Ihnen hier exemplarisch die baulichen Anforderungen an ein "barrierefreies Bad" vorstellen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mailen Sie uns an barrierefrei@pjclaussen.de |
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